FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Wir prüfen jeden Antrag sehr sorgfältig. Für die administrative Bearbeitung und die Prüfung eines Antrags auf Vollständigkeit und Aussagekraft sind etliche Einzelschritte erforderlich. Wenn ein Antrag komplett mit sämtlichen Unterlagen eingegangen ist und keine weiteren Fragen offen sind, ist eine zügige Entscheidung möglich. Wir bemühen uns, diese der Antragstellerin dann innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen.
2. Warum ist der Verein nur per E-Mail zu erreichen?
Wir bemühen uns, Ihre Anträge möglichst zeitnah zu bearbeiten. Sollten wir Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag haben, melden wir uns per E-Mail und in Ausnahmefällen telefonisch bei Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages nicht beantworten können. Fragen, z.B. ob ein Antrag gestellt werden kann, richten Sie bitte an fragen@helfendehand.org, Sie bekommen dann schnellstmöglich eine Antwort von uns. Bei wichtigen Informationen zu einem uns bereits vorliegenden Antrag senden Sie diese bitte an antrag@helfendehand.org.
3. Warum ist der Antrag so umfangreich?
Uns als Verein ist es leider nicht möglich, die/den Antragsteller/in und deren Lebenssituation persönlich kennenzulernen. Deshalb müssen die wichtigsten Informationen über das Antragsformular übermittelt, durch Belege (eingescannt) nachgewiesen und durch die Stellungnahme des Vertreters einer offiziellen Stelle (Diakonie oder Caritas) bestätigt werden. Da das Finanzamt jederzeit Nachweise über die Ausgaben verlangen kann, sind wir unsererseits zu einer entsprechenden Dokumentation verpflichtet. Der Datenschutz der von Ihnen eingereichten Informationen und Unterlagen ist uns ein großes Anliegen. Angaben, die wir im Rahmen eines abgelehnten Antrags erhalten haben, werden wir gern löschen, wenn Sie uns einen entsprechenden Hinweis geben.
4. Kann der Helfende Hand für Frauen e.V. in akuten Notsituationen helfen?
Für eine schnelle Hilfe in akuten Notsituationen ist der Verein Helfende Hand für Frauen e.V. nicht die richtige Adresse. Aufgrund unserer Struktur und der Prozesse können Anträge nicht innerhalb weniger Tage überprüft und entschieden werden. Wir bemühen uns aber um eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags (siehe Frage 1).
5. Warum hilft der Verein nicht bei Kautionen?
Zuwendungen für Kautionen stellt der Verein nicht zur Verfügung, da der Rückfluss der gewährten Mittel an den Verein nicht gewährleistet werden kann.
6. Wie erfahre ich von der Entscheidung über den Antrag?
Nach eingehender Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen (Antrag und Belege) erhalten Sie und/oder die unterstützende Beratungsstelle (Diakonie oder Caritas) von uns eine E-Mail, auch, wenn wir dem Antrag bedauerlicher nicht entsprechen können. Bitte geben Sie uns ca. 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung Ihres Antrags.
7. Wie wird die Entscheidung über den Antrag getroffen?
Der Antrag wird durch unser Kuratorium bewertet. Wir legen großen Wert auf das 4- Augen-Prinzip, d.h., der Antrag wird immer von mindestens 2 Personen bewertet.
8. Bewilligung oder Ablehnung
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragsteller/innen per E-Mail mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet. Bei unzutreffenden Angaben hinsichtlich der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen des Vereins nicht eingehalten werden, kann der Verein eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.
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